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Entwicklung des Polizeiamtes

Errichtung des Polizeiamtes Leipzig:

Mit der Zunahme der Einwohner in der Stadt Leipzig und dem immer stärkeren Zulauf von “Fremden”, die sich ohne Erlaubnis in der Stadt, dies sowohl für kürzere oder längere Zeit, aufhielten, dabei auch die bürgerlichen Gewerbe beeinträchtigten, oder auf Kosten anderer gelebt und der öffentlichen Sicherheit zur Last gefallen sind, entschloss sich der Rat der Stadt, ein besonderes unter der Leitung zweier Ratsmitglieder stehendes Polizey-Amt zu errichten”.

Sitz des Polizeiamtes waren Räumlichkeiten in der 1. Etage des Fischerschen Hause im Salzgäßchen 406. Zum neuen Polizeiamt gehörten die “Abteilungen”:
     - “Central-Bureau
     - Fremdenbureau*
     - Logis-Expedition
     - Rügen-Expedition
     - Gesinde-Expedition*
     - Wohnungs- und Paß-Expedition* und das
     -
Criminalgericht
* Diese drei Bereichen gehörten zum Meldewesen.

Das Polizeiamt konnte jedoch nicht selbständig und allein entscheidend handeln. Es unterstand der Oberaufsicht und der Leitung des sitzenden Rates.

Neben dem “Paß- und Meldewesen” hatte jedoch das Polizeiamt die Aufgabe, den Exekutivdienst zu reformieren. Es heißt dazu: “Die jetzt vorhandenen und mehr oder weniger zum Dienst der Polizey zu überweisenden Wachen sind zwar zahlreich genug, aber durchaus unzusammenhängend und folglich schlecht organisiert. Zu den Wachen sind zu rechnen:

                 1. die Stadtsoldaten
                 2. die
Gerichtsdiener
                 3. die
Polizey-Aufpasser und Schlossassisstenten an den äußeren Thoren
                 4. die
Bettelvögte
                 5. die
Nachtwächter, Thorwächter und Thorschreiber.”

Mit der Errichtung dieses Amtes waren auch alles, was die öffentliche Sicherheit gefährden könnte, dem Polizeiamt anzuzeigen. Wer dies nicht einhielt konnte deshalb ordentlich bestraft werden.

Mit der Errichtung des Polizeiamtes wollte die Stadt für eine höhere Ordnung und auch Sicherheit sorgen. Dies sowohl für den Rat, als auch die in der Stadt wohnenden Bürger bzw. sich aufhaltenden Fremden. Man hatte ja auch mehrmals im Jahr Messen durchzuführen. Leipzig ist damit die erste Stadt im Königreich Sachsen, die eine “Kommunalpolizei” aufstellte.

Eine gedruckte Errichtungsanordnung vom 1. November 1810 und der dazu ergangenen Bekanntmachungen vom 5. Dezember 1810 befindet sich beim Stadtarchiv Leipzig, und letztere Bekanntmachung auch im Stadtgeschichtlichen Museum.  

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